Lexikon -Reisekosten zu deutschem Gericht
Bedingung ist, dass der Wohnort z.B. mehr als 50 km (je nach Tarif) Luftlinie vom zuständigen Gericht entfernt ist.
siehe:Rechtsschutzversicherung

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Bedingung ist, dass der Wohnort z.B. mehr als 50 km (je nach Tarif) Luftlinie vom zuständigen Gericht entfernt ist.
siehe:Rechtsschutzversicherung
